Kurzzeitpflege
Wir bieten Ihnen Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege an
Pflegende Angehörige leisten einen enormen, oft sehr kräftezehrenden Einsatz. Für den Fall, dass sie selbst einmal wegen Erkrankung oder Urlaub nicht dazu in der Lage sind, ihre Angehörigen zu versorgen, ist die Kurzzeitpflege eine sehr gute Alternative. Bei dieser handelt es sich nach Definition des Gesetzgebers „… um eine zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuung für pflegebedürftige Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.”
Dieses gilt z. B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder bei Verhinderung der Pflegeperson, in denen familiäre, ambulante oder teilstationäre Angebote nicht ausreichen. Das Hauptziel dieser vorübergehenden Maßnahme ist die Rückkehr in die eigene häusliche Umgebung.
Unser Angebot gilt in folgenden Pflegeeinrichtungen
- Seniorenpflegeheim Altendorf – Einzelplätze bei Verfügbarkeit
- Altenpflegeheim Harthau – Einzelplätze bei Verfügbarkeit
- Seniorenbetreuungszentrum Glösa – 10 Plätze sind als Kurzzeitplätze ausgewiesen
Platzanfragen können direkt an die entsprechende Einrichtung gestellt werden.
Kurzzeit- oder Verhinderungspflegekosten werden anteilig erstattet
Die Kosten für eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege werden anteilig von den Pflegekassen getragen. Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie zu den Kosten.
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Ich helfe Ihnen gern!