Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern nach Absolvierung der Vollzeitschulpflicht ohne Alterbegrenzung offen.
In der Regel 12, mindestens 6, höchstens 24 Monate.
Für Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Für Ältere mindestens 20,5 und maximal 40 Wochenstunden.
Der Bundesfreiwilligendienst versteht sich als Lerndienst. Daher wird es für jeden Freiwilligen eine pädagogische Begleitung geben. Für Jugendliche unter 27 Jahren besteht - eine Teilnahmepflicht an 25 Seminartagen bei einer Einsatzdauer von 12 Monaten, wovon fünf Tage der politischen Bildung zufallen. Bei Freiwilligen nach vollendetem 27. Lebensjahr liegt die Orientierung bei einem Seminartag pro Monat Freiwilligendienst. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit.
Es kommt zu einem Rechtsverhältnis zwischen Bund und Freiwilligem. Die Einsatzstellen entrichten für den Freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge im Auftrag des Bundes.
Um einen ausreichenden Abstand zu regulärer Beschäftigung sicherzustellen, ist für das Taschengeld eine bundesweit einheitliche Obergrenze vorgesehen. An dieser orientiert sich auch das Taschengeld für die Freiwilligen der Heim gGmbH.
Jessica Weber
Teamleitung
Pädagogische Begleitung im Freiwilligendienst
(FSJ/FSJ+/BFD)
Tel: 0371 83652255-40
Fax: 0371 83652255-50
E-Mail: kontaktieren
Freiwilligendienst Heim gGmbH
Scharnhorstraße 2
09130 Chemnitz